Weitere Informationen
Bitte bringen Sie zu Ihrem Arztbesuch Ihre Krankenversichertenkarte mit und legen Sie uns, falls vorhanden, die Bescheinigung über Zahlungsbefreiung bei Medikamenten und Praxisgebühr vor. Sollten Sie zu einem Mindersatz privatversichert sein, legen Sie uns bitte den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis darüber vor.
Überweisungen
zu anderen Fachärzten sind immer noch vorgeschrieben - auch wenn Sie schon von der Praxisgebühr befreit sein sollten. Im Übrigen benötige ich auch die Informationen zur Weiterbehandlung für z.B. Ihre Kuranträge u.s.w
Physikalische Therapie
darf nur noch nach einem ganz speziellen Vorschriftenkatalog, dem sog. "Heilmittelkatalog", verordnet werden.
Laboruntersuchungen
müssen jetzt teilweise privat bezahlt werden: z.B. Stuhl auf Pilze, Vitaminstatus, bestimmte Untersuchungen auf Hormone und Nahrungsmittelallergien - aber auch Wunschuntersuchungen ohne Krankheit. Bei den Gesundheitschecks der Krankenkassen werden von diesen nur noch Cholesterin und Blutzucker erstattet. (Fragen Sie bei privaten Wünschen einfach nach den Preisen)
Medikamente
müssen überwiegend als preiswertes Generikum verordnet werden, wobei dieses je nach aktuellem Vertragsschluss Ihrer Krankenkasse mit verschiedenen Firmen wechseln kann. Privat zu zahlen sind Schlafmittel und fast alles, was nicht verschreibungspflichtig ist.
Fortbildungsnachweise
für Ärzte sind jetzt gesetzlich vorgeschrieben - aber Fortbildung war für mich immer selbstverständlich, da ich grundsätzlich bemüht bin, Sie so zu behandeln, wie ich das auch bei meinen Familienangehörigen täte.
Ich habe auch zur Zeit ein gültiges Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Sonderverträge
Hausarztverträge, KK plus, DMP, Optimum etc. werden zur Verbesserung der Versorgung eingeführt. Sind Sie darin eingeschrieben, haben Sie jeweils spezielle Vorteile, aber auch Pflichten.